Version 1.9.3-1

Hinweise zum eCohesion-Portal

Das eCohesion-Portal des Landes Sachsen-Anhalt dient der Kommunikation von Begünstigten mit den bewilligenden Stellen.

Es richtet sich an Empfänger von Fördermitteln aus den Europäischen Strukturfonds EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und ESF (Europäischer Sozialfonds) in der Förderperiode 2014-2020.

Neben dem sicheren und beweiskräftigen Austausch von Informationen und Dateien zwischen den Begünstigten, den bewilligenden Stellen und ggf. auch weiteren prüfenden Stellen bietet das eCohesion-Portal auch weitere Funktionen, wie das Formularcenter sowie aktuelle Ansprechpartner.

FAQ – Frequently Asked Questions

Häufig gestellte Fragen

Wofür brauche ich das eCohesion-Portal?

Über das eCohesion-Portal können Sie auf gesichertem und verschlüsseltem Weg direkt mit Ihrer Bewilligungsstelle bzw. Ihrem Auftraggeber kommunizieren, also Informationen und Dateien austauschen.

Was ist der Vorteil des eCohesion-Portals gegenüber gängigen E-Mail Diensten?

Die Nutzung des eCohesion-Portals gegenüber gängigen E-Mail Diensten hat mehrere Vorteile. Die Sicherheit und der Schutz Ihrer Daten sind deutlich höher. Die über das eCohesion-Portal versandten Dokumente haben zudem eine höhere Beweiskraft und werden regelmäßig als gleichwertig mit Originaldokumenten anerkannt.

Was muss ich tun, um das eCohesion-Portal nutzen zu können?

Auf der Startseite des eCohesion-Portals haben Sie die Möglichkeit, sich zu registrieren. Nachdem Sie sich erfolgreich registriert haben, erhalten Sie eine E-Mail an die von Ihnen im Rahmen der Registrierung angegebene Adresse. In dieser E-Mail finden Sie einen Link zur Bestätigung Ihrer E-Mail Adresse.
Nach der Registrierung und Bestätigung Ihrer E-Mail Adresse füllen Sie bitte das im eCohesion-Portal abrufbare und bereits mit Ihrer eCohesion-ID vorausgefüllte Formular „eCohesion Erklärung“ vollständig aus. Die ausgedruckte und von Ihnen unterschriebene eCohesion-Erklärung senden Sie dann bitte an die Stelle, die Ihr gefördertes Vorhaben bewilligt bzw. Ihren Auftrag erteilt hat.

Muss ich das eCohesion Portal zur Kommunikation mit meiner Bewilligungsstelle bzw. meinem Auftraggeber nutzen?

Das eCohesion-Portal ist ein Angebot des Landes Sachsen-Anhalt, um den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Ihnen als Begünstigten und Ihrer bewilligenden Stelle bzw. Ihrem Auftraggeber sicherer und komfortabler zu gestalten. Sie sind grundsätzlich nicht zur Nutzung des eCohesion-Portals verpflichtet, sofern Ihre bewilligende Stelle bzw. Ihr Auftraggeber nicht anderes regelt.

Wann kann ich das eCohesion Portal nutzen?

Sie können das eCohesion-Portal nutzen, nachdem Sie sich zunächst registriert und die vollständig ausgefüllte und unterschriebene eCohesion-Erklärung an Ihre bewilligende Stelle gesandt haben. Diese muss Ihr gefördertes Vorhaben (Projekt, Vertrag etc.) genehmigt und mit Ihrer eCohesion-ID verknüpft haben.

Wie kann ich den Nutzungsbedingungen widersprechen?

Es besteht leider keine Möglichkeit, den Nutzungsbedingungen für das eCohesion-Portal zu widersprechen. Wenn Sie mit den Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, ist keine Nutzung möglich. Sofern Sie Fragen zu den Nutzungsbedingungen haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an esif.mf@sachsen-anhalt.de mit dem Stichwort „eCohesion“ im Betreff.

Warum funktioniert mein Passwort nicht mehr?

Aus Sicherheitsgründen wurden am 24. Juni 2022 alle Passwörter technisch zurückgesetzt. Bitte nutzen Sie bei Ihrer ersten Anmeldung nach diesem Datum die Funktion "Passwort vergessen" und vergeben Sie ein neues Passwort.

Welche Browser werden vom eCohesion-Portal unterstützt?

An den Browser werden zur vollständigen und fehlerfreien Nutzung des eCohesion-Portals einige Mindestanforderungen gestellt. Diese Mindestanforderungen werden unter anderem von folgenden Browsern erfüllt:
Beachten Sie bitte, dass zur Nutzung des eCohesion-Portals Cookies und JavaScript aktiviert sein müssen.

Wie kann ich meine eCohesion-ID einsehen?

Ihre eCohesion-ID erhalten Sie bei der erstmaligen Anmeldung im eCohesion-Portal angezeigt sowie per E-Mail. Sie wird außerdem im eCohesion-Portal immer oben rechts über dem Button der Funktion „Zugang verwalten“ und innerhalb der Funktionsansicht „Zugang verwalten“ eingeblendet. Darüber hinaus wird Ihre eCohesion-ID eingeblendet, wenn Sie in Ihrer Vorhabenübersicht oder direkt in den Vorhabendetails den Mauszeiger über Ihren Namen als eCohesion-Nutzenden gleiten lassen.

Ich habe mein Passwort für das eCohesion-Portal verloren – was muss ich tun?

Haben Sie Ihr Passwort vergessen, steht Ihnen im eCohesion-Portal die „Passwort vergessen“-Funktion zur Verfügung.
Bei Verlust/Diebstahl oder Missbrauch Ihrer Zugangsdaten informieren Sie bitte umgehend den Betreiber Dataport AöR mit den Stichwörtern "eCohesion-Portal" und "Sperranzeige" (Hotline +49 391 6627 1545). Sofern möglich, ändern Sie bitte umgehend Ihre Zugangsdaten/das Passwort im eCohesion-Portal.

Warum kann ich mich nicht im eCohesion-Portal anmelden?

Um sich anmelden zu können, müssen Sie zunächst registriert sein. Sollten Sie bereits registriert sein, überprüfen Sie bitte die verwendete eCohesion-ID und Ihr Passwort auf mögliche Tippfehler.

Stellen Sie sicher, dass Ihnen ein störungsfreier Internetzugang zur Verfügung steht.

Wenn es sich um eine technische Störung auf Seiten des eCohesion-Portals handelt, wird in der Regel eine entsprechende Wartungsmeldung eingeblendet.

Beachten Sie bitte, dass zur Nutzung Cookies und JavaScript in Ihrem Browser aktiviert sein müssen.

Sollten Sie das Problem nicht mit den beschriebenen Maßnahmen lösen können, wenden Sie sich bitte an den UHD (User Help Desk) des Betreibers Dataport AöR mit dem Stichwort "eCohesion-Portal" und einer Beschreibung Ihres Problems (Hotline +49 391 6627 1545).

Warum sehe ich mein Vorhaben im eCohesion-Portal nicht?

Es kann mehrere Ursachen haben, weshalb Sie Ihr gefördertes Vorhaben (Projekt, Vertrag etc.) nicht im eCohesion-Portal sehen können.

Bitte überprüfen Sie, ob Sie Ihre E-Mail Adresse nach der Registrierung oder Änderung schon bestätigt haben. Ohne eine Bestätigung der E-Mail-Adresse können keine Vorhaben mit Ihrer eCohesion-ID verknüpft werden. Um diese Bestätigung nachzuholen, können Sie bei Bedarf auch einen neuen Bestätigungslink im eCohesion-Portal unter „Zugang verwalten“ anfordern.

Ihr Vorhaben können Sie auch nur dann im eCohesion-Portal sehen, wenn es durch Ihre Bewilligungsstelle bzw. Auftraggeber schon im efREporter3 (Anwendung für die Verwaltung der EU-Fördermittel) genehmigt und mit Ihrer eCohesion-ID verknüpft wurde.

Wenn Ihr gefördertes Vorhaben beendet bzw. vollständig abgeschlossen ist, steht Ihnen das eCohesion-Portal für die Kommunikation zu diesem Vorhaben ebenfalls nicht zur Verfügung.

Zur Klärung wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsstelle bzw. Ihren Auftraggeber.

Kann ich mehr als ein Vorhaben im eCohesion-Portal sehen?

Wenn Ihnen mehrere Vorhaben genehmigt wurden und diese von Ihrer/Ihren bewilligenden Stelle/n mit Ihrer eCohesion-ID verknüpft wurden, können Sie auch mehrere Vorhaben im Portal sehen und bearbeiten.

Kann ich auch eine Stellvertretung je Vorhaben (Projekt, Vertrag etc.) einrichten?

Ja, Sie können bis zu drei Stellvertretungen je Vorhaben (Projekt, Vertrag etc.) einrichten.

Aus Gründen des Datenschutzes und der Datensicherheit ist es nur möglich, je Vorhaben (Projekt, Vertrag etc.) eine begrenzte Anzahl an Stellvertretungen einzurichten. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, diese Stellvertretungen zu löschen und neu einzurichten.

Unter welchen Bedingungen kann eine eCohesion-Stellvertretung eingerichtet werden?

Eine Stellvertretung muss selbst über einen eCohesion-Zugang verfügen (Registrieren). Erst dann kann der Stellvertretung ein Vorhaben zugewiesen werden. Beachten Sie bitte die Ausführungen und Pflichten in den Nutzungsbedingungen und der eCohesion-Erklärung.

Wie werde ich informiert, wenn ich neue Mitteilungen im eCohesion-Portal erhalte?

Wenn Sie im eCohesion-Portal eine neue Mitteilung empfangen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail an die im Portal gespeicherte E-Mail Adresse.

Warum kann ich keine neuen Nachrichten im eCohesion-Portal anlegen?

Sie können je Vorhaben (Projekt, Vertrag etc.) maximal zwei Mitteilungen im Entwurf anlegen, ohne sie zu versenden. Bevor Sie eine weitere Mitteilung anlegen können, müssen Sie zuvor eine der Mitteilungen im Entwurf absenden oder löschen.

Gibt es im eCohesion-Portal Beschränkungen zur Größe der Dateien?

Sie können nur Dateien mit einem Umfang von je maximal 106 MB an eine Mitteilung anhängen. Diese Beschränkung bezieht sich auf jede einzelne Datei, nicht auf die Summe aller anzuhängenden Dateien.

Gibt es im eCohesion-Portal Beschränkungen zur Anzahl der Dateien?

Sie können maximal 100 Dateien an eine Mitteilung anhängen.

Welche Dateien kann ich im eCohesion-Portal hochladen?

Leider ist es nicht möglich, alle Arten von Dateien an eine Mitteilung im eCohesion-Portal anzuhängen. Sie können Dateien mit folgendem Format verwenden:
Wenn Sie Office-Anwendungen wie LibreOffice verwenden, speichern Sie bitte Ihre Dokumente im entsprechenden Format ab.

Wegen einer langsamen Internetverbindung ist meine Bandbreite stark eingeschränkt. Kann ich dennoch Anhänge im eCohesion-Portal hochladen?

Das Hoch- bzw. Herunterladen von Anhängen kann ab einer Geschwindigkeit von 10 KByte/s vorgenommen werden. Ist die jeweilige Verbindung langsamer, wird die Verbindung abgebrochen.

Warum kann ich einige Dateien nicht hochladen, obwohl Dateiformat und Dateigröße zugelassen sind?

Enthalten Ihre Dateien elektronische Signaturen, kann es hierdurch zu Fehlern kommen. Betroffen sind vor allem selbst signierte Dateien. Um diese Dateien dennoch hochladen zu können, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Entfernen Sie die elektronische Signatur oder speichern Sie die Datei ohne elektronische Signatur erneut, um sie zum Hochladen zu verwenden.

Warum soll ich Anhänge als vertraulich kennzeichnen?

Kennzeichnen Sie im eCohesion-Portal Anhänge mit sensiblen personenbezogenen Daten, z. B. Teilnehmenden-Daten, vor dem Versand oder nach dem Empfang in Mitteilungen unbedingt als vertraulich!

Hinweis: Die Kennzeichnung kann jederzeit sowohl von der bewilligenden Stelle als auch von Ihnen geändert werden.

Was sind personenbezogene Daten?

Gemäß Artikel 4 Absatz 1 Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Damit sind also alle Informationen umfasst, die etwas über den Betroffenen aussagen können, insbesondere:

Was sind sensible Daten?

Als sensible Daten werden die besonderen Arten personenbezogener Daten im Sinne des § 3 Absatz 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bezeichnet. Im Sinne der Norm sind dies solche Angaben über:
Es können aber auch andere Daten als sensibel eingeschätzt werden. So können z. B. auch Informationen über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse, Kontoinformationen oder Verträge als sensibel zu werten sein.

Kann ich eine schon gesendete oder empfangene Mitteilung im eCohesion-Portal wieder löschen?

Sie können nur Mitteilungen löschen, die Sie noch nicht versandt haben. Aufgrund der erhöhten Datensicherheit und Beweiskraft des eCohesion-Portals gegenüber gängigen E-Mail Diensten ist ein Löschen von bereits gesendeten oder empfangenen Mitteilungen nicht möglich.

Nach wiederholtem Nutzen von bestimmten Funktionen im eCohesion-Portal wird ein Countdown eingeblendet, welcher dazu auffordert, eine gewisse Zeit bis zum nächsten Versuch zu warten. Warum?

Durch mehrmalige Anwendung sicherheitsrelevanter Funktionen wird eine Missbrauchsschutzfunktion des eCohesion-Portals ausgelöst.

Was passiert, wenn ich meinen Zugang zum eCohesion-Portal lösche bzw. deaktiviere?

Wenn Sie Ihren Zugang über die entsprechende Funktion im eCohesion-Portal löschen bzw. deaktivieren, können Sie auch die mit Ihrer eCohesion-ID verknüpften Vorhaben nicht mehr einsehen, alle bisher entworfenen, gesendeten und empfangenen Nachrichten nicht mehr lesen oder bearbeiten sowie die sonstigen mit der Anmeldung verbundenen Funktionen nicht mehr nutzen. Stellen Sie daher sicher, dass Sie alle relevanten Mitteilungen und Dokumente auf Ihnen zur Verfügung stehenden Speichermedien sichern, bevor Sie Ihren Zugang löschen bzw. deaktivieren.

Bitte informieren Sie nach Löschung bzw. Deaktivierung Ihres Zugangs zum eCohesion-Portal auch Ihre bewilligende/n Stelle/n.

Steht mir das eCohesion-Portal auch noch zur Verfügung, wenn mein Vorhaben beendet bzw. vollständig abgeschlossen ist?

Wenn Ihr Vorhaben beendet bzw. vollständig abgeschlossen ist, können Sie dieses Vorhaben weiterhin über das eCohesion-Portal einsehen sowie alle bisher zu diesem Vorhaben entworfenen, gesendeten und empfangenen Nachrichten lesen. Sobald Ihr Vorhaben vollständig abgeschlossen ist oder falls Ihrem Vorhaben die Förderfähigkeit aus dem EFRE bzw. ESF aberkannt wird, können Sie keine neuen Mitteilungen mehr anlegen oder ungesendete Mitteilungen bearbeiten. Alle bisher empfangenen und gesendeten Miteilungen stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum eCohesion-Portal habe?

Bei technischen Fragen oder Problemen in Bezug auf das eCohesion-Portal wenden Sie sich bitte an den Betreiber Dataport AöR unter der Hotline +49 391 6627 1545. Verwenden Sie bitte das Stichwort "eCohesion".

Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Bewilligungsstelle bzw. Ihren Auftraggeber. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie auch im Formularcenter zu Ihrem Vorhaben.

Darüber hinaus steht Ihnen im Formularcenter des eCohesion-Portals eine Anleitung zur Verfügung, die Ihnen Hinweise zum Aufbau und der Nutzung des eCohesion-Portals gibt.